Der Kirchenvorstand (KV) ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er besteht aus derzeit sieben KV-Mitgliedern, der Pastorin und dem Pastor. Die kirchlichen Gebäude, Ländereien und der Friedhof werden vom Kirchenvorstand verwaltet. Er ist verantwortlich für die Umsetzung des Haushaltsplans. Weiterhin ist er Arbeitgeber für die in der Kirchengemeinde angestellten Mitarbeitenden.
Für die Arbeit mit der Kirchengemeinde hat der KV folgende Leitsätze entwickelt:
- Wir sind Kirche im Dorf und für das Dorf
- Die St.-Petri Kirche ist der geistliche Mittelpunkt für die Dörfer der Kirchengemeinde.
- Wir gewinnen, begleiten und fördern ehrenamtlich Mitarbeitende.
- Der Kirchenvorstand hat die geistliche und geschäftsführende Leitung der Kirchengemeinde. Die Inhaberin und der Inhaber des Pfarramtes ist von administrativen Aufgaben freizuhalten.
- Wir bieten Familien Heimat und begleiten sie in unterschiedlichen Lebensphasen.
- Als Kirche im Dorf zeigen wir unser geistliches Profil in unseren Gottesdiensten.
- Wir achten auf unsere Außenwirkung.
- Der Kirchenvorstand macht die Ziele der Gemeindearbeit bekannt und informiert über Entscheidungen.
Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher stehen als Ansprechpartner zur Verfügung für Fragen, Anregungen, Wünsche.
Einzelne Mitglieder sind für bestimmte Bereiche der Gemeindearbeit zuständig.